AGB TLA Frischeservice, Inh. Norbert Luber e.K. (16.11.2021)


Für die Nutzung des Frischeservice-Portals (www.tla-frischeservice.de) der TLA Transport Logistik Agentur, Inh. Norbert Luber e.k. Gewerbepark 6, 92289 Ursensollen (im Folgenden TLA genannt), durch einen Käufer für das Erwerben von regionalen Waren gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Portal der TLA dient der Vermittlung von Kaufverträgen im Bereich Lebensmittel und Non-Food-Artikeln. (im Folgenden: Waren) zwischen regionalen Anbietern (im Folgenden: Anbieter) als Verkäufern auf der einen Seite und Käufern (im Folgenden: Käufer) auf der anderen Seite.

Der Anbieter ist Unternehmer im Sinne des S 14 BGB, d. h. er ist natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Anbieter kann nur sein, wer Liefer- und Rechnungsanschrift in Deutschland hat und — sofern es sich beim Anbieter um eine natürliche Person handelt - mindestens 18 Jahre alt ist. Käufer im Sinne dieses Vertrages kann jede natürliche Person (Mindestalter: 18 Jahre) und jede juristische Person sein. Eine Lieferung durch die TLA erfolgt innerhalb des von der TLA abgedeckten Liefergebietes. Das Liefergebiet ist im TLA Frischeservice-Portal einsehbar.


A Allgemeine Regelungen

I Registrierung

(1) Die Nutzung des TLA Frischeservice-Portals setzt eine Registrierung des Käufers voraus. Diese muss online unter www.tla-frischeservice.de erfolgen.

(2) Der Käufer muss im Rahmen der Registrierung alle als Pflichtangaben gekennzeichneten Informationen zu seiner Person wahrheitsgemäß angeben. Änderungen dieser Pflichtangaben während der Nutzungsdauer hat der Käufer selbst unverzüglich im Online-Konto vorzunehmen.

(3) Der Käufer muss sich mit Benutzernamen und Passwort registrieren. Benutzername und Passwort müssen den Mindestvorgaben des TLA Frischservice-PortaIs genügen.

(4) Aus Sicherheitsgründen sollte der Käufer das Passwort regelmäßig ändern. Der Käufer muss das Passwort aber mindestens einmal im Jahr ändern. Der Käufer hat das Passwort sicher, für Dritte unzugänglich aufzubewahren Der Käufer haftet für alle Aktionen, die über sein Benutzerkonto ausgeführt werden.

(5) Die Mitarbeiter der TLA können die Passwörter der Käufer nicht einsehen. Weder die TLA noch ihre Mitarbeiter werden den Käufer telefonisch oder auf sonstige Weise dazu auffordern, das Passwort preiszugeben. Die TLA bittet den Käufer im Fall einer solchen Anfrage um umgehende Benachrichtigung, da es sich dabei wahrscheinlich um eine Phishing- Attacke handelt.

(6) Für den Fall, dass der Käufer falsche Angaben macht oder Änderungen der Pflichtangaben nicht rechtzeitig anzeigt, behält sich die TLA vor, dass Benutzerkonto des Käufers bis zur Klärung vorläufig zu sperren oder gegebenenfalls zu löschen.

 (7) Die TLA behält sich zudem das Recht vor, eine Registrierung zurückzuweisen oder die Registrierung zu löschen und die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern.

(8) Der Käufer verpflichtet sich bei der Nutzung des T LA Frischservice Portals dazu, die AGB anzuerkennen und einzuhalten. Die AGB können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die jeweils aktuellen AGB sind auf dem T LA Portal jederzeit einsehbar.


II. Abwicklung des Bestell- und Lieferprozesses

(1) Der Ablauf der Vermittlung und Abwicklung der Kaufverträge über das TLA Frischeservice-Portal stellt sich grundsätzlich wie folgt dar:

(2) Die TLA aktualisiert nach Abgabe einer Bestellung automatisch die noch verfügbare Warenmenge.

(3) Der Käufer kann Waren zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt.

(4) Der Käufer gibt ein für ihn verbindliches Kaufangebot für die von ihm ausgewählten Waren und Mengen über den Button „zahlungspflichtig bestellen" ab. Es gibt für den Käufer einen auf dem TLA Frischeservice-Portal kommunizierten Zeitpunkt bis zu dem eine Bestellung abgegeben werden muss, um Teil der nächst folgenden Lieferung zu werden. Die TLA bestätigt dem Käufer den Eingang seines Kaufangebotes per E-Mail. Mit Übersendung dieser Bestätigungs-E-Mail ist der Vertrag zwischen Anbieter und Käufer zustande gekommen.

(5) Der Anbieter stellt die bestellten Waren zusammen, diese werden von der TLA abgeholt und an die Umpackstation von der TLA geliefert.

(6) Die TLA Frischeservice packt die Käuferbestellungen in eine kühlbare Mehrwegbox oder andere Umverpackung und liefert diese je nach Zustelloption an den Käufer. Die Mehrwegbox ist Eigentum von der TLA und wird bei der folgenden Lieferung beim Käufer wieder abgeholt oder nach Bedarf sofort wieder mitgenommen.

(7) Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail, in Ausnahmefällen auch telefonisch statt. Die Käufer haben sicherzustellen, dass die zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse von der TLA versandte E-Mails empfangen werden können. Insbesondere ist beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass sämtliche von der TLA versandte E-Mails zugestellt werden können.

(8) die TLA behält sich das Recht vor, bei dem Verdacht einer strafbaren Handlung die Daten des jeweiligen Käufers an Vertragspartner, andere Dritte oder an die zuständigen Ermittlungsbehörden zu melden.


III. Haftung und Gewährleistung

(1) Die TLA stellt den Nutzern eine Plattform als „Online-Marktplatz" zum Erwerben von Regionalen Waren zur Verfügung.

(2) Zeichnungen und Abbildungen die auf der Webseite, in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informativen Charakter. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Leistung sind allein die in der Bestellbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.

(3) Bei Waren, die Naturprodukte sind oder aus Naturprodukten gefertigt werden, stellen geringfügige Abweichungen in Farbe und Struktur keinen Mangel der Waren dar.

(4) Die Gewährleistungsfrist endet bei Getränken und Lebensmitteln spätestens mit dem Ablauf des jeweiligen aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatums. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Tritt an der Kaufsache ein gewährleistungspflichtiger Mangel auf, so kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zunächst Nacherfüllung verlangen. Der Anbieter leistet grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachbesserung oder wenn die Ware verfügbar ist Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache Nachbesserung oder Nachlieferung ist zulässig. Schlägt eine zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(7) Hinsichtlich der Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


B Bereitstellung des Online-Portals durch die TLA

(1) Die TLA ist darum bemüht sicherzustellen, dass das TLA Frischeservice-Portal ohne Unterbrechungen verfügbar ist und Übermittlungen fehlerfrei erfolgen. Durch die Beschaffenheit des Internets kann dies jedoch durch die TLA nicht garantiert werden. Der Zugriff auf das TLA Frischebox-Portal kann insbesondere gelegentlich durch Instandsetzungen oder Wartungen am System unterbrochen oder beschränkt sein.

(2) Die TLA haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu vertretende Unterbrechung der Verfügbarkeit des TLA Frischeservice-Portals entstehen (z.B. bei nicht von der TLA beeinflussbaren technischen Probleme des Internets).

(3) Alle Käufer verpflichten sich dazu, jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Betrieb des Portals oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur und deren Funktionen/Zugriffsmöglichkeiten zu manipulieren, zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen vor allem:

- die Verwendung von Viren, Robots, Skripten, Software oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Online-Plattform;

- das Überschreiben, Verändern, Blockieren, und Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, sofern dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von der TLA erforderlich ist.


C Grundlegende Bestimmungen für den Kauf von Waren und Beendigung der
Teilnahme

(1) Für Warenkäufe auf dem TLA Frischeservice-Portal gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung auf der jeweiligen Warenseite angegebenen Preise des Anbieters, die die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten, zuzüglich eines eventuell anfallenden Pfandes und eventuell anfallender Liefergebühr für die Zustellung der bestellten Waren.

(2) Die TLA erhält Nr die erfolgreiche Warenzustellung von über das TLA Frischeservice- Portal vermittelten Warenkäufen an den Käufer eine Liefergebühr. Die Liefergebühr hängt von der vom Käufer ausgewählten Zustelloption ab und muss bei Abgabe der Bestellung auf den vom Käufer für die Waren der Anbieter zu zahlenden Gesamtbetrag aufgeschlagen werden. Die Liefergebühr versteht sich brutto und beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer.

(3) Der Käufer kann seine Teilnahme an dem T LA Frischeservice-Porta1 jederzeit durch eine Mitteilung an die T LA beenden. Darüber hinaus kann die T LA dem Käufer durch Benachrichtigung ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an dem TLA Frischeservice- Portal entziehen. Bei Beendigung der Teilnahme erlöschen alle Rechte und Pflichten unter diesen AGB, mit Ausnahme von Rechten und Pflichten, die bestehen bleiben müssen, um die vor der Beendigung der Teilnahme aufgegebenen Bestellungen für Warenkäufe abzuwickeln.

(4) die TLA ist berechtigt, die Möglichkeit von Warenkäufen hinsichtlich der Höhe oder Häufigkeit für einzelne oder alle Marktteilnehmer zu beschränken.


D Zahlungsabwicklung

(1) Zur Zahlungsabwicklung stehen dem Käufer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die auf dem TLA Frischeservice-Portal angegeben werden (z.B. SEPA-Lastschrift, PayPal und Kreditkartenzahlung). Die Zahlungsweise wird verbindlich beim Bestellvorgang durch den Käufer ausgewählt.

(2) Der Käufer ist einverstanden mit der Abbuchung der durch den jeweiligen Kaufvertragsabschluss anfallenden Beträge (inklusive Liefergebühr/Pfand) von seinem bei der Bestellung angegebenen Konto per SEPA-Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung oder per Kreditkartenzahlung. Der Käufer ist verpflichtet, eine ausreichende Deckung auf dem betreffenden Konto zu gewährleisten bzw. Bezahlung mit der Kreditkarte nur innerhalb des jeweils zugelassenen Verfügungsrahmens zu tätigen. Es sind zudem Rücklastschriften zu unterlassen. Die durch fehlende Deckung des für die Bezahlung angegebenen Kontos oder durch Rücklastschriften verursachten Bankgebühren werden dem Käufer in Rechnung gestellt.


E Bestimmungen für die Überbringung bestellter Waren an den Käufer

(1) Käufer können auf dem TLA Frischeservice-Portal zwischen der Haustürbelieferung oder der Abholung an einer Abholstation wählen. Die Direktlieferung von Waren wird dabei durch die TLA erfolgen. Im Moment der persönlichen Zustellung beim Käufer, der Zustellung durch Deponierung an einem vom Käufer bestimmten Abstellort oder der Bereitstellung zur Abholung der Waren an einer Abholstation wird der Käufer Eigentümer der Waren gemäß SS 929, 854 Abs. 2 BGB unter der Voraussetzung, dass die Waren zu diesem Zeitpunkt vollständig bezahlt worden sind. Ist dies nicht der Fall, behält sich der Anbieter das Eigentum der Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer vor.

(2) Lieferungen durch die TLA erfolgen nur innerhalb des auf www.tla-frischeservice.de angegebenen Liefergebiets. Der Käufer muss hierfür eine Lieferadresse auf dem TLA Frischeservice-Portal angeben oder eine zur Verfügung stehende Abholstation auswählen. Dem Käufer ist bekannt, dass die bestellten Waren zum Teil schnell verderbliche Waren sind und stellt sicher, innerhalb der bekanntgegebenen Lieferzeit an der angegebenen Lieferanschrift oder unter der auf dem TLA Frischeservice-Portal angegebenen Telefonnummer während der bekanntgegebenen Lieferzeit zur Verfügung zu stehen und verpflichtet sich, die Bestellung unverzüglich in Empfang zu nehmen. Vor der Bestellung auf dem TLA Frischeservice-Portal kann der Käufer ausdrücklich und auf eigenes Risiko auf dem TLA Frischeservice-Portal einen vor direkter Sonneneinstrahlung und vor Regen geschützten Abstellort für die Lieferung angeben, wenn er die Ware selbst nicht in Empfang nehmen kann. In diesem Fall wird die Lieferung in einer gekühlten Verpackung an den angegebenen Abstellort gestellt. Die Kühlung der Waren stellt sicher, dass die Lebensmittel mindesten zwei Stunden nach Deponierung am Abstellort nicht verderben. Wird die Ware vom Käufer später als zwei Stunden nach der Deponierung abgeholt, kann die TLA die Qualität der Waren nicht mehr sicherstellen. Der Kaufvertrag zwischen Käufer und TLA ist mit dem Abstellen der bestellten Waren am Abstellort erfüllt. Das Risiko des ganzen oder teilweisen Verlustes der bestellten Waren am Abstellort trägt allein der Käufer, der den Abstellort ausgewählt hat.

(3) Wird der Käufer bei Warenzustellung von TLA nicht angetroffen und es wurde vom Käufer kein Abstellort angegeben oder der vorher angegebene Abstellort ist nicht erreichbar wird die Lieferung zu einer von der TLA definierten Abholstation gebracht. Die TLA informiert den Käufer über die Adresse und Öffnungszeiten der Abholstation bzw. die TLA versucht den Käufer telefonisch zu erreichen. Der Käufer hat in diesem Fall die Kosten der Waren und der Liefergebühr zu tragen.

(4) Wenn der Käufer bei der Warenbestellung auf dem TLA Frischeservice-Portal eine der verfügbaren Abholstationen ausgewählt hat, verpflichtet er sich, die bestellten Waren während der auf www.tla-frischeservice.de angegebenen Abholzeit an der Abholstation abzuholen. Sollte der Käufer die Waren innerhalb der Abholzeit am Liefertag nicht abgeholt haben, kann die TLA keine ausreichende Kühlung mehr sicherstellen. Der Käufer hat in diesem Fall die Kosten der Waren und der Liefergebühr zu tragen.

(5) Bei Annahme der bestellten Waren hat der Käufer die Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, ausreichende Kühlung der verderblichen Lebensmittel und Transportschäden zu überprüfen und etwaige Beanstandungen die TLA unverzüglich mitzuteilen. Die Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.

(6) Die Lieferzeiten sind gesondert auf www.tla-frischeservice.de ausgewiesen.

(7) Die TLA ist zur Einhaltung des Jugendschutzes verpflichtet. Um sicherzustellen, dass keine Waren an Minderjährige abgegeben werden, die unter das Abgabeverbot des Jugendschutzgesetzes fallen, wird die TLA eine Alterskontrolle vor Abgabe dieser Waren durchführen, wenn die gelieferten Waren von einer Person entgegengenommen wird, die augenscheinlich minderjährig sein könnte. Wenn der Nachweis der Volljährigkeit des Empfängers nicht oder nicht zweifelsfrei erbracht werden kann, wird die TLA die Abgabe der unter das Jugendschutzgesetz fallenden Waren verweigern.


E Datenschutzerklärung

(1) Der Anbieter kann die Datenschutzerklärung der T LA unter www.tla- frischeservice.de/datenschutzerklaerung/ jederzeit einsehen und herunterladen.

(2) Alle Nutzungsrechte an Bildmaterial, Texten und sonstigen Inhalten auf dem TLA Frischeservice-Portal liegen bei der TLA. Die Nutzung von Bildmaterial, Texten oder Inhalten ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von der TLA nicht gestattet.


F Schlussbestimmungen

(1) Ergänzungen und Änderungen dieser AGB zwischen der TLA und Käufer bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Schriftform-klausel selbst bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern dadurch eine Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, außer der TLA hat dem zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind Mitarbeiter der TLA nicht berechtigt, zu diesen AGBs abweichende mündliche Abreden zu treffen.

(3) Auf Rechtsbeziehungen zwischen der TLA und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amberg. Sofern der Käufer Unternehmer ist, ist der Gerichtsstand ebenfalls Amberg.

(5) Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.